Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Trainings, Begleitungen, Beratungen und Vorträge.
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Trainerin und dem Auftraggeber im Rahmen von individuellen Trainings, 1:1-Begleitungen, Beratungen sowie Vorträgen.
Vertragsgegenstand und -inhalte
Trainerin und Auftraggeber schließen zur Durchführung der vereinbarten Leistungen einen Dienstleistungsvertrag. Inhalt, Art, Umfang, Zielsetzung und Ort der Leistung werden individuell festgelegt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, sich gegenseitig über alle für die Durchführung relevanten Umstände rechtzeitig zu informieren.
Die Trainerin erbringt ihre Leistung eigenverantwortlich und frei von Weisungen. Durch den Vertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Abstimmungen im Zusammenhang mit Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der vereinbarten Leistung sind Bestandteil des Auftrags und werden entsprechend vergütet.
Die Begleitung, das Training oder Coaching kann – je nach Absprache – in Präsenz oder über elektronische Medien (z. B. Telefon oder Internet) erfolgen.
Gewährleistung
Die Trainerin schuldet die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Sofern sie die Leistung entsprechend der getroffenen Absprachen erbringt, kann keine Gewähr für das Erreichen individueller Ziele übernommen werden.
Absagen und Terminverschiebungen
Vereinbarte Termine gelten als verbindlich, sobald sie von beiden Parteien schriftlich bestätigt wurden. Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich stornieren. Es gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 4 Wochen vor dem Termin: kostenfrei
- weniger als 4 Wochen vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 2 Wochen vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 8 Kalendertage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei der Trainerin. Terminverschiebungen sind nach Abstimmung möglich; es gelten hierfür dieselben Regelungen wie für Stornierungen. Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Abstimmungen, Vor- und Nachbereitung) werden auch im Falle einer Stornierung vollständig berechnet. Zusätzliche Kosten, die durch Stornierungen entstehen (z. B. Reise- oder Hotelkosten), trägt der Auftraggeber.
Verhinderung der Trainerin
Kann die Trainerin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) einen Termin nicht wahrnehmen, bemühen sich beide Parteien um einen zeitnahen Ersatztermin. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, die Leistung anderweitig durchführen zu lassen. Weitere Ansprüche gegenüber der Trainerin bestehen in diesem Fall nicht.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Tages- bzw. Stundensatzes. Der volle Stundensatz wird je angefangene 30 Minuten berechnet. Auf Wunsch kann im Vorfeld eines Trainings ein Kostenvoranschlag erstellt werden. Dieser dient als unverbindliche Schätzung; maßgeblich ist der tatsächlich angefallene Zeitaufwand.
Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Entstehen im Rahmen der vereinbarten Trainingsziele externe Kosten, sind diese vom Auftraggeber direkt zu tragen oder werden der Trainerin entsprechend erstattet.
Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – unmittelbar nach Abschluss des Trainings. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Urheberrechte
Die von der Trainerin zur Verfügung gestellten Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden den Teilnehmenden ausschließlich zur persönlichen Nutzung überlassen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung ist nicht gestattet. Nicht benötigte Materialien sind zurückzugeben.
Weitere Vereinbarungen
Auftraggeber und Trainerin sind berechtigt, im Rahmen von Werbung und Marketing in Text und Bild auf die Zusammenarbeit hinzuweisen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Trainerin ist berechtigt, gleichartige Leistungen auch für andere Auftraggeber zu erbringen.
Die Trainerin haftet ausschließlich für Schäden, die sie selbst oder von ihr beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Personenbezogene und wirtschaftliche Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, behandelt die Trainerin vertraulich – auch über das Ende des Trainings hinaus, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – Bad Tölz als Gerichtsstand. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Textes ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.